
Ehrenamtlich mitarbeiten
Für unsere Freizeitangebote sind wir immer auf der Suche nach engagierten Helfer:innen, die sich gern für Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen.
- ein wenig oder viel Zeit
- Lust „anzupacken“ und zu helfen
- Geduld und ein offenes Ohr für andere
- gern Kontakt mit Menschen
- eine Aufwandsentschädigung von 10€ die Stunde (nach §3 Nr. 26 EStG „Übungsleiterpauschale“)
- flexible Einsatzmöglichkeiten, die zu Ihrem Alltag passen
- feste Ansprechpartner:innen
- ein Umfeld, das von Offenheit und Respekt geprägt ist
- Entfaltungsmöglichkeiten
- ein gutes Miteinander
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Jenny Brecht:
T. 07731 — 822 809 — 11, brecht@lebenshilfe-hegau-bodensee.de
Karin Fleischer:
T. 07731 — 822 809 — 16, fleischer@lebenshilfe-hegau-bodensee.de

Mitglied werden
Die Lebenshilfe Hegau Bodensee e.V. ist eine starke Gemeinschaft, die sich für Menschen mit Beeinträchtigung und damit für eine offene, tolerante und vielfältige Gesellschaft einsetzt.
Werden auch Sie Mitglied in unserem Verein!
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 26,00 EUR für eine Einzelmitgliedschaft und 40,00 EUR für eine Ehegattenmitgliedschaft.
Sie sind auf der Suche nach einem besonderen Geschenk? Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft bei der Lebenshilfe? Nehmen Sie hierzu gern Kontakt mit uns auf.
Spenden
Jede Spende hilft!
Unsere Freizeitangebote werden überwiegend durch die wertvolle Hilfe unserer Spender:innen ermöglicht. Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.
Für Ihre Spende können Sie ganz einfach unser Angebot der Online-Spende nutzen. Ihre Spende wird dann direkt von Ihrem Konto abgebucht.
Selbstverständlich können Sie uns auch über Ihr Onlinebanking oder Ihre Überweisungsvordrucke eine Spende zukommen lassen.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Spenden statt Geschenke
Sie richten eine größere Feier aus und möchten Ihren Gästen das Schenken erleichtern? Dann richten Sie eine Spendenaktion an die Lebenshilfe Hegau Bodensee e.V. aus. Bei uns erhalten sie eine Spendenbox für die Bargeldspenden Ihrer Gäste. Den gesammelten Betrag können Sie direkt bei uns abgeben oder auf eines unserer Spendenkonten überweisen.
Wir stehen Ihnen gern beratend zu Seite.
Dauerhaft Gutes tun!
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Arbeit mit einer regelmäßigen Spende unterstützen würden. Eine regelmäßige Spende bedeutet Sicherheit und Planbarkeit für unsere Arbeit.
Legen Sie jetzt fest, mit welchem Betrag Sie unsere Arbeit gerne längerfristig unterstützen möchten.
Für Ihre regelmäßige Spende können Sie unser Förderformular verwenden. Der von Ihnen gewählte Spendenbetrag wird dann per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Ihr Abbuchungsauftrag kann jederzeit formlos widerrufen und beendet werden. Es fallen hierbei keinerlei Gebühren für Sie an.
Selbstverständlich können Sie auch bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für eine Spende an die Lebenshilfe Hegau Bodensee e.V. einrichten.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit Ihrem Testament können Sie eine menschliche Zukunft mitgestalten.
Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Nachlass eine menschliche Zukunft mitgestalten. Wer sein Testament aufsetzt, hat die Möglichkeit, darin auch soziale Organisationen zu bedenken.
Wir freuen uns, dass auch Sie sich für diese Form der Unterstützung interessieren.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Menschen mit Beeinträchtigung mit Ihrem Testament zu helfen und die Arbeit der Lebenshilfe Hegau Bodensee e.V. durch Ihren Nachlass oder Ihre Schenkung noch nachhaltiger zu machen.
Wir bringen Sie gern in Kontakt mit ausgewiesenen Fachleuten im Erbrecht.
Hier finden Sie einen kleine Flyer zum Thema “Schenkung und Erbschaft”.
Mit einem Testament zugunsten der „Stiftung Lebenshilfe Singen-Hegau“ oder Ihrer eigenen Treuhandstiftung können Sie dazu beitragen, dass die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung nachhaltig verbessert wird.
Das Einbringen einer Zustiftung oder die Errichtung einer treuhänderischen Stiftung erfolgt dann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testaments oder in einem Erbvertrag.
Es ist selbstverständlich auch möglich, zu Lebzeiten eine kleine Zustiftung an die „Stiftung Lebenshilfe Singen-Hegau“ zu geben oder mit einem Anfangsvermögen eine unselbständige, treuhänderische Stiftung zu errichten, die dann durch eine testamentarische Verfügung aufgestockt wird. Sie tragen so über das eigene Leben hinaus aktiv dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigung langfristig geholfen wird.
Die „Stiftung Lebenshilfe Singen-Hegau“ ist als gemeinnützig anerkannt. Deshalb sind Spenden in das zu erhaltende Vermögen der Stiftung (Vermögensstock) bis zu einem Betrag von 1 Million Euro, bei Ehegatten bis zu einem Betrag von 2 Millionen Euro steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Dieser steuerliche Abzugsbetrag kann auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Zuwendungen an die Stiftung sind zudem von der Schenkungs- und von der Erbschaftsteuer befreit. Eine Schenkung oder eine Zuwendung für den Todesfall fließt daher in vollem Umfang dem guten Zweck zu.
Wir bringen Sie gern in Kontakt mit qualifizierten Fachleuten, die dafür sorgen, dass ein Nachlass würdig und rechtlich versiert bearbeitet wird.
Sie erreichen die Stiftung Lebenshilfe Singen-Hegau direkt:
E‑Mail: stiftung@lebenshilfe-singen.de
Hier finden Sie einen kleiner Flyer zum Thema “Spenden und Zustiftungen”.
