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Für unse­re Betreu­ungs- und Frei­zeit­an­ge­bo­te suchen wir stän­dig freund­li­che und enga­gier­te Hel­fe­rIn­nen die Lust und Freu­de haben, sich für Men­schen mit einer Beein­träch­ti­gung ein­zu­set­zen. Ihr Ein­satz kann in unse­ren Grup­pen­an­ge­bo­ten oder in der Ein­zel­be­treu­ung sein.

  • ein wenig oder viel Zeit
  • Lust „anzu­pa­cken“, mit­zu­ma­chen oder zu helfen
  • Freu­de an neu­en Aufgaben
  • ein offe­nes Ohr für andere
  • Ideen, Kennt­nis­se, Fähig­kei­ten und Erfahrungen
  • ger­ne Kon­takt mit Menschen
  • Eine Auf­wands­ent­schä­di­gung nach §3 Nr. 26 EStG („Übungs­lei­ter­pau­scha­le“)
  • eine umfas­sen­de Ein­wei­sung und Begleitung
  • Fort­bil­dung
  • regel­mä­ßi­gen Austausch
  • fes­te Ansprechpartner

Wir freu­en uns, Sie kennenzulernen!

Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V.
Mühlenstr.19
78224 Singen

Roma­na Trautmann:
T. 07731/822 809–13, trautmann@lebenshilfe-hegau-bodensee.de

Jen­ny Brecht:
T. 07731/822 809–11, brecht@lebenshilfe-hegau-bodensee.de

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10 Gründe, sich in der Lebenshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung einzusetzen

  • Ich möch­te etwas gegen Benach­tei­li­gung und Aus­gren­zung von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung tun.
  • Ich wün­sche mir mehr Ver­ständ­nis und Tole­ranz im täg­li­chen Umgang mit Men­schen mit Beeinträchtigung.
  • Ich möch­te, dass Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne ihrer Beein­träch­ti­gung ent­spre­chend geför­dert und beglei­tet werden.
  • Sie sol­len ein erfüll­tes, mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben nach ihren Bedürf­nis­sen und Wün­schen füh­ren können.
  • Ich möch­te mit­hel­fen, dass Eltern und Ange­hö­ri­ge von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung, beglei­tet und ent­las­tet werden.
  • Ich emp­fin­de mensch­li­che Viel­falt und Unter­schied­lich­keit als Berei­che­rung unse­rer Gesellschaft.
  • Mir liegt das Lebens­recht aller Men­schen am Her­zen, und ich möch­te ver­hin­dern, dass die­ses Recht in Fra­ge gestellt wird.
  • Ich will die Betei­li­gung von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung an mög­lichst allen gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen und Entscheidungen.

  • Und ich bin über­zeugt, dass lang­fris­tig nur eine star­ke Gemein­schaft Gleich­ge­sinn­ter die Inter­es­sen beein­träch­tig­ter Men­schen und ihrer Fami­li­en wirk­sam ver­tre­ten kann.
  • Ich wün­sche mir eine mensch­li­che Welt, und ich möch­te einen Bei­trag dazu leistern.
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Bank­ver­bin­dung

Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V.
Spar­kas­se Hegau-Bodensee
IBAN: DE 33 69250035 0003502002
BIC: SOLADES1SNG

oder

Stif­tung Lebens­hil­fe Singen-Hegau
Spar­kas­se Hegau-Bodensee
IBAN: DE 41 69250035 1055091662
BIC: SOLADES1SNG

Direk­te Online-Spen­de für den Verein

För­der­for­mu­lar zum Download

Spenden

Ihre Hilfe zählt. Wir brauchen Sie!

Online-Spen­den

Sie rufen die siche­re Sei­te unse­rer Part­ner­bank Spar­kas­se Sin­gen-Hegau auf und tra­gen dort Ihre Daten und den Betrag Ihrer Spen­de ein. Die Spar­kas­se bucht die Spen­de ein­ma­lig von Ihrem Kon­to ab und schreibt der Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V. den Betrag gut.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch über Ihr Online­ban­king­pro­gramm spen­den oder Ihre eige­nen Über­wei­sungs-Vor­dru­cke ver­wen­den. Dafür steht Ihnen unser neben­ste­hen­des Spen­den-Kon­to zur Verfügung.

Bit­te unter­stüt­zen auch Sie die Arbeit der Lebens­hil­fe. Herz­li­chen Dank!

Regel­mä­ßi­ge Hil­fe bedeu­tet ver­läss­li­che Hil­fe, Sicher­heit und Planbarkeit.

Legen Sie jetzt fest, mit wel­chem Betrag Sie die Arbeit der Lebens­hil­fe unter­stüt­zen möchten.

Den Abbu­chungs­auf­trag kön­nen Sie jeder­zeit form­los wider­ru­fen und been­den. Es fal­len für Sie kei­ner­lei Gebüh­ren an.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch bei Ihrer Bank einen Dau­er­auf­trag für eine Spen­de an die Lebens­hil­fe ein­rich­ten. Bit­te wen­den Sie sich dazu direkt an Ihre Bank und geben Sie unser neben­ste­hen­des Spen­den­kon­to an.

Spenden statt Geschenke

Das Jahr ist vol­ler freu­di­ger Anläs­se und das ist auch gut so.

Geburts‑, Namens- und Hoch­zeits­ta­ge, Jubi­lä­en oder Fes­te wie Ostern und Weih­nach­ten stel­len uns und ande­re aber auch immer wie­der vor die Fra­ge: Was kann man noch schen­ken? Und auch der Beschenk­te stellt oft fest: Ich hab’ doch schon alles!

Dafür gibt es eine wun­der­ba­re Lösung:

Wenn Sie zu Ihrem Glück nicht mehr brau­chen als zufrie­de­ne Gäs­te, bit­ten Sie — am bes­ten schon mit der Ein­la­dung — statt Geschen­ken um Spen­den für die Lebens­hil­fe. Sie schen­ken damit Men­schen mit Beein­träch­ti­gung und ihren Fami­li­en die Chan­ce auf eine bes­se­re Zukunft! Und Ihre Gäs­te sind eine Sor­ge los!

Wenn Sie durch den Ver­zicht auf Geschen­ke mit Spen­den hel­fen möch­ten, ste­hen wir Ihnen ger­ne mit Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al, Über­wei­sungs­trä­gern sowie Rat und Tat zur Seite.

Was müs­sen Sie tun?

Am bes­ten bit­ten Sie Ihre Gäs­te, Spen­den unter einem bestimm­ten Stich­wort, zum Bei­spiel “Geburts­tag Maxi Mus­ter­mann”, auf das rechts genann­te Kon­to der Lebens­hil­fe zu über­wei­sen. Wir hal­ten Sie dann über die ein­ge­hen­den Spen­den und das End­ergeb­nis auf dem Lau­fen­den oder schi­cken Ihnen — sofern Sie möch­ten — eine Lis­te der Spen­de­rin­nen und Spen­der zu. Alle Spen­der, die mit der Über­wei­sung ihre voll­stän­di­ge Anschrift mit­tei­len, erhal­ten auto­ma­tisch eine Zuwendungsbestätigung.

Bit­te über­wei­sen Sie den Gesamt­be­trag dann auf unser neben­ste­hen­des Spen­den­kon­to. Sie erhal­ten von uns unver­züg­lich eine ent­spre­chen­de Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung zur Vor­la­ge bei Ihrem Finanzamt.

Spenden statt Blumen und Kränze

Es gibt auch trau­ri­ge Anläs­se für gute Taten.

Zum Bei­spiel eine Beer­di­gung: Viel­leicht möch­ten Sie auf opu­len­te Gebin­de und Krän­ze lie­ber zuguns­ten einer guten Sache ver­zich­ten. Gera­de wenn es sich bei der/dem Ver­stor­be­nen um eine sozi­al enga­gier­te Per­sön­lich­keit gehan­delt hat, liegt es oft nahe, statt Blu­men zu Spen­den für einen sinn­vol­len Zweck aufzurufen.

Mit Spen­den an die Lebens­hil­fe geben Sie einem trau­ri­gen Abschied einen blei­ben­den Sinn. Sie hel­fen uns, Men­schen mit kognit­ver Beein­träch­ti­gung zu beglei­ten und zu för­dern sowie ihre Fami­li­en zu bera­ten und zu entlasten.

Was müs­sen Sie tun?

Am bes­ten bit­ten Sie bereits in Anzei­gen­text und Trau­er­brief um Spen­den unter einem bestimm­ten Stich­wort (Bei­spiel “Abschied von Max Mus­ter­mann”), die auf das neben genann­ten  Spen­den­kon­to der Lebens­hil­fe über­wie­sen wer­den kön­nen. Natür­lich sind alle Spen­den an die Lebens­hil­fe steu­er­lich absetz­bar. Nach Ein­gang der Spen­den infor­mie­ren wir Sie dann über das End­ergeb­nis oder schi­cken Ihnen auf Wunsch auch eine Lis­te der Spen­de­rin­nen und Spen­der zu. Alle Spen­der, die mit der Über­wei­sung ihre voll­stän­di­ge Anschrift mit­tei­len, erhal­ten auto­ma­tisch eine Zuwendungsbestätigung.

Soll­ten Sie die Spen­den vor Ort in bar sam­meln, kön­nen Sie den Gesamt­be­trag auf unser Spen­den­kon­to über­wei­sen und Sie erhal­ten von uns unver­züg­lich eine ent­spre­chen­de Zuwendungsbestätigung.

Alter­na­tiv kön­nen wir den Mit­trau­ern­den gern auch direkt Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen zukom­men las­sen, sofern Sie uns eine Lis­te mit den Spen­der­na­men, Adres­sen und Einzelbeträgen.

Die Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V. ist eine star­ke Gemein­schaft und hat heu­te mehr als 380 Mitglieder.

Wer­den auch Sie Mit­glied. Tre­ten Sie einer Gemein­schaft bei und set­zen Sie sich in der Lebens­hil­fe für beein­träch­tig­te Men­schen ein.

Wäh­len Sie hier (ankli­cken) um ein Anmel­de­for­mu­lar zu erhal­ten. Mel­den Sie sich direkt an. Der jähr­li­che Mit­glieds­bei­trag beträgt 26,00 EUR, bei einer Ehe­gat­ten­mit­glied­schaft 40,00 EUR.

Auch Erb­schaf­ten und Ver­mächt­nis­se kön­nen in einem erheb­li­chen Maß zu den Gesamt­ein­nah­men der Lebens­hil­fe beitragen.

Mit einem Tes­ta­ment zu Guns­ten der „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ oder Ihrer eige­nen Treu­hand­stif­tung kön­nen Sie dazu bei­tra­gen, dass die Situa­ti­on von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung nach­hal­tig ver­bes­sert wird.
Das Ein­brin­gen einer Zustif­tung oder die Errich­tung einer treu­hän­de­ri­schen Stif­tung erfolgt dann in Form eines eigen­hän­di­gen und hand­schrift­li­chen Tes­ta­ments, eines nota­ri­el­len Tes­ta­ments oder in einem Erbvertrag.

Es ist selbst­ver­ständ­lich auch mög­lich, zu Leb­zei­ten eine klei­ne Zustif­tung an die „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ zu geben oder mit einem Anfangs­ver­mö­gen eine unselb­stän­di­ge, treu­hän­de­ri­sche Stif­tung zu errich­ten, die dann durch eine tes­ta­men­ta­ri­sche Ver­fü­gung auf­ge­stockt wird. Sie tra­gen so über das eige­ne Leben hin­aus aktiv dazu bei, dass Men­schen mit Beein­träch­ti­gung lang­fris­tig gehol­fen wird.

Die „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ ist als gemein­nüt­zig aner­kannt.  Des­halb sind Spen­den in das zu erhal­ten­de Ver­mö­gen der Stif­tung (Ver­mö­gens­stock) bis zu einem Betrag von 1 Mil­li­on Euro, bei Ehe­gat­ten bis zu einem Betrag von 2 Mil­lio­nen Euro steu­er­lich als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Die­ser steu­er­li­che Abzugs­be­trag kann auf bis zu 10 Jah­re ver­teilt wer­den. Zuwen­dun­gen an die Stif­tung sind zudem von der Schen­kung- und von der Erb­schaft­steu­er befreit. Eine Schen­kung oder eine Zuwen­dung für den Todes­fall fließt daher in vol­lem Umfang dem guten Zweck (Alter­na­ti­ve: der Hil­fe für Men­schen mit Behin­de­rung) zu.

Qua­li­fi­zier­te Fach­leu­te sor­gen dafür, dass ein Nach­lass wür­dig und recht­lich ver­siert bear­bei­tet wird.

Mit Ihrem Tes­ta­ments kön­nen Sie eine mensch­li­che Zukunft gestalten 

Wer sein Tes­ta­ments auf­setzt, hat die Mög­lich­keit, auch sozia­le Orga­ni­sa­tio­nen dar­in zu beden­ken. Die Arbeit der Lebens­hil­fe kann durch Nach­läs­se und Schen­kun­gen noch erfolg­rei­cher und nach­hal­ti­ger auftreten.

Immer mehr Men­schen möch­ten mit Ihrem Nach­lass eine mensch­li­che Zukunft gestal­ten. Wir freu­en uns sehr, dass auch Sie sich für die­se Form der Unter­stüt­zung interessieren.
Sie haben ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, beein­träch­tig­te Men­schen mit Ihrem Tes­ta­ment zu hel­fen. Auf Wunsch stel­len wir auch den Kon­takt zu aus­ge­wie­se­nen Fach­leu­ten im Erbrecht her.

Geschäft ist mehr als Geld. Ein Geschäft, das nichts als Geld ver­dient, ist kein gutes Geschäft. (Hen­ry Ford) 

Ist die Lebens­hil­fe ein inter­es­san­ter Part­ner für Ihr Unternehmen?

Ja, denn die Lebens­hil­fe ist:

  • Größ­ter Inter­es­sen- und Selbst­hil­fe­ver­band für Men­schen mit geis­ti­ger Beein­träch­ti­gung in Deutsch­land mit 530 ört­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen, rund 3.000 Ein­rich­tun­gen und Diens­ten, rund 130.000 Mit­glie­dern, 150.000 betreu­ten Per­so­nen und vie­len 100.000 För­de­rern und Spendern.
  • Bun­des­weit, regio­nal und über­re­gio­nal ver­brei­tet und aktiv.
  • Hohe Glaub­wür­dig­keit und Bekanntheitsgrad.
  • Hohe Akzep­tanz in den Medi­en mit der Mög­lich­keit, das Enga­ge­ment Ihres Unter­neh­mens posi­tiv und mit Image­ge­winn für Sie dazustellen.

Pro­jek­te, die Sie im Rah­men einer Spon­so­ring-Part­ner­schaft unter­stüt­zen können:

  • Son­der­pro­jek­te
  • Bus-Spon­so­ring
  • Bera­tungs- und Dienstleistungen

Was wir Ihnen anbieten:

Wer­bung und Bericht­erstat­tung — im Rah­men unse­rer Eigen­wer­bung und Ver­öf­fent­li­chun­gen. Gern ste­hen wir auch für Ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Wer­be­maß­nah­men (denk­bar wären zum Bei­spiel gemein­sa­me Fotos und Berichts­er­stat­tun­gen, …) zur Verfügung.